Das Zürcher Formular ausfüllen, Schritt für Schritt
Die Online-Steuererklärung des Kantons heisst ZHprivateTax. Das Papierformular hat dieselben Felder. Hier sehen Sie, wo Ihre Wohnung hingehört.
In der Steuererklärung
Liegenschaftenverzeichnis öffnen
Das ist die Liste der Liegenschaften. Seit dem Steuerjahr 2024 werden alle Liegenschaften nur noch hier deklariert, auch jene in anderen Kantonen und im Ausland.
Wohnung erfassen
Geben Sie Ort und Strasse in lateinischen Buchstaben ein. Wählen Sie unter «Kanton / Land» das Land. Wählen Sie als Art «Stockwerkeigentum» für eine Wohnung oder «Einfamilienhaus» für ein Haus und geben Sie die Fläche in m² ein.
Ertrag eintragen
Tragen Sie im Feld «Eigenmietwert / Mietzinseinnahmen» den Eigenmietwert aus Ihrem Dix.Tax Blatt ein, oder die erhaltene Miete, falls die Wohnung vermietet ist.
Pauschalabzug wählen
Wählen Sie bei «Unterhalts- und Verwaltungskosten» den Pauschalabzug. Er beträgt 20% und braucht keine Belege. Die tatsächlichen Kosten lohnen sich nur, wenn sie höher waren, und dann brauchen Sie eine detaillierte Aufstellung.
Steuerwert eintragen
Tragen Sie im Feld «Verkehrswert» den Steuerwert aus Ihrem Blatt ein. Das Programm überträgt die Totale in Ziffer 6 (Nettoertrag aus Liegenschaften) und Ziffer 31.1 (Liegenschaften) des Hauptformulars.
Deutschen Text einfügen
Fügen Sie den Text aus Ihrem Blatt in die Bemerkungen ein. Er erklärt, wie Sie die Wohnung bewertet haben, und bittet das Steueramt um die Steuerausscheidung ins Ausland. Die Ausscheidung nimmt das Steueramt selbst vor.
Einreichen und Unterlagen aufbewahren
Die Frist in Zürich läuft bis zum 31. März. Sie können sie online und kostenlos bis zum 30. November erstrecken. Unterlagen zur Wohnung müssen Sie nicht mitschicken. Bewahren Sie sie aber auf, falls das Steueramt nachfragt.
Unterlagen, die Sie aufbewahren sollten
- Kaufvertrag, Erbschafts- oder Schenkungsdokument
- Grundbuchauszug aus dem Land, in dem die Liegenschaft steht
- Mietvertrag und Belege über die erhaltene Miete, falls vermietet
- Fotos, Schadensberichte oder amtliche Bestätigungen, falls die Liegenschaft nicht nutzbar ist
- Der verwendete Wechselkurs und seine Quelle