Ihre Liegenschaft im Ausland, korrekt deklariert in Zürich

Wenn Sie im Kanton Zürich wohnen und eine Steuererklärung einreichen, gehört Ihre Liegenschaft im Ausland dazu. Beantworten Sie einige Fragen und Sie erhalten die genaue Zahl für jede Zeile des Formulars, erklärt in Ihrer Sprache.

CHF 49.95 pro Wohnung. Ohne Konto. Ihre Daten bleiben in Ihrem Browser.

Liegenschaftenverzeichnis

Steuererklärung 2025

Kanton Zürich

Liegenschaft 1

Ort
Valencia
Strasse
Carrer de Colón 27
Kanton / Land
Spanien
Art
Stockwerkeigentum
Fläche
68 m²
Eigenmietwert / Mietzinseinnahmen Fiktive Miete oder erhaltene Miete
CHF3'320

ein fiktiver Mietertrag, kein echtes Geld

Unterhalts- und Verwaltungskosten, pauschal Pauschaler Unterhaltsabzug, 20%
664
Verbleibender Ertrag Verbleibender Ertrag
2'656
Verkehrswert Steuerwert
78'120

70% des Kaufpreises

Nettoertrag aus Liegenschaften Ertrag aus Liegenschaften nach Abzügen. Gehört in die Steuererklärung, Ziffer 6
1882'656
Liegenschaften zum Verkehrswert Wert Ihrer Liegenschaften. Gehört in die Steuererklärung, Ziffer 31.1
42178'120

diese zwei Zahlen in die Steuererklärung übertragen

Beispiel: eine Wohnung in Valencia mit 68 m², gekauft für EUR 120'000

Was Zürich wissen will und was es Sie kostet

  • Sie müssen die Wohnung deklarieren

    Wer in Zürich eine Steuererklärung einreicht, deklariert Einkommen und Vermögen weltweit. Dazu gehört auch eine Wohnung in Valencia, Berlin oder Kiew, selbst wenn niemand darin wohnt.

  • Die Schweiz besteuert sie nicht

    Nach Schweizer Recht werden Liegenschaften nur in dem Land besteuert, in dem sie stehen, und die Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz sagen dasselbe. Zürich nimmt die Wohnung aus Ihrem steuerbaren Vermögen und Einkommen heraus.

  • Sie beeinflusst nur Ihren Steuersatz

    Der Wert und der Eigenmietwert (ein fiktiver Mietertrag) dienen nur dazu, Ihren Steuersatz zu bestimmen. Bei einer typischen Wohnung ist die Wirkung gering. Teuer wird es erst, wenn Sie die Wohnung weglassen: Nachsteuer, Verzugszins und Busse.

Drei Schritte, etwa zehn Minuten

Deklaration vorbereiten
  1. Wohnung beschreiben

    Land, Ort, Grösse, was Sie bezahlt haben oder was sie wert ist, und wie sie heute genutzt wird: selbst genutzt, von der Familie bewohnt, vermietet oder nicht nutzbar.

  2. Zürcher Werte erhalten

    Steuerwert von 70% des Kaufpreises. Eigenmietwert von 4.25% bei Wohnungen oder 3.5% bei Häusern. Der Pauschalabzug von 20% für den Unterhalt. Alles in Franken umgerechnet.

  3. Zahlen in die Steuererklärung übertragen

    Das Ergebnis bildet das Zürcher Liegenschaftenverzeichnis Zeile für Zeile ab, mit einem fertigen deutschen Text für das Feld Bemerkungen. Tippen Sie die Zahlen in ZHprivateTax oder in das Papierformular ein.

Was Sie erhalten

Ein Blatt, das Sie ausdrucken oder als PDF speichern und bei Ihren Steuerunterlagen aufbewahren können.

  • Jedes Feld des Liegenschaftenverzeichnisses, ausgefüllt für jede Liegenschaft
  • Die zwei Totale für Ihre Steuererklärung: Ziffer 6 (Code 188) und Ziffer 31.1 (Code 421)
  • Ein deutscher Text für das Steueramt, der die Bewertung erklärt und um die Steuerausscheidung ins Ausland bittet
  • Eine Checkliste der Unterlagen, die Sie für Rückfragen des Steueramts aufbewahren sollten
  • Eine Erklärung zu jedem Fachbegriff, damit Sie wissen, was Sie unterschreiben
Deutscher Text für das Feld Bemerkungen

Liegenschaften im Ausland, Steuerperiode 2025: 1. Stockwerkeigentum in Valencia, Carrer de Colón 27, Spanien. Steuerwert CHF 78'120: 70% des Kaufpreises von EUR 120'000 (Kurs 0.93). Die Liegenschaft steht zur eigenen Verfügung. Eigenmietwert: 4,25% des Steuerwerts. Grundstücke im Ausland sind von der schweizerischen Steuerpflicht ausgenommen (Art. 6 Abs. 1 DBG); das Besteuerungsrecht liegt beim Belegenheitsstaat. Wir bitten um Ausscheidung ins Ausland; die Werte sind nur satzbestimmend zu berücksichtigen. Unterhaltskosten: Pauschalabzug 20%.

Ihre Möglichkeiten

MöglichkeitKostenAufwandWas Sie am Ende haben
Wohnung weglassenHeute nichtsKeinerFalls es später auffällt: Nachsteuer für bis zu 10 Jahre, Verzugszins und Busse
Treuhänder oder Steuerberater beauftragenMehrere hundert Franken, jedes JahrTermine und Unterlagen, oft nur auf DeutschDie richtige Wahl für komplizierte Fälle
Dix.TaxCHF 49.95 pro Wohnung beim ersten Mal, in den Folgejahren wenigerEtwa 10 MinutenKorrekte Zahlen für Standardfälle, erklärt in Ihrer Sprache

Ist das etwas für Sie?

Das Hilfsmittel passt für Sie, wenn

  • Sie im Kanton Zürich wohnen und eine Steuererklärung einreichen oder dazu aufgefordert wurden
  • Ihnen eine oder mehrere Wohnungen oder Häuser im Ausland gehören, allein oder gemeinsam mit Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner
  • die Liegenschaft selbst genutzt wird, von der Familie bewohnt wird, vermietet ist oder nicht nutzbar ist

Wenden Sie sich an einen Treuhänder, einen Steuerberater oder das Steueramt, wenn

  • auf der Liegenschaft eine Hypothek oder ein anderes Darlehen lastet
  • Sie die Liegenschaft im Steuerjahr gekauft, verkauft oder geerbt haben
  • es sich um ein Geschäftsgebäude, Landwirtschaftsland oder Bauland handelt
  • Sie die Liegenschaft in früheren Jahren nicht deklariert haben und das korrigieren möchten
  • Ihre Frage die Sozialhilfe betrifft, denn dort gelten andere Regeln

Warum ich das gebaut habe

Ich bin Aleksej Dix. Ich versteuere mein Einkommen in der Schweiz und besitze mehrere Wohnungen im Ausland. Als sie zum ersten Mal in meine Steuererklärung gehörten, habe ich die Antworten selbst bezahlt: mit Beratern, mit Abenden über deutschen Weisungen und mit vielen Zweifeln.

Die Regeln sind einfach, sobald sie jemand erklärt. Viele Menschen in der Schweiz besitzen ein Zuhause in einem anderen Land und stehen vor demselben Formular, oft in einer Sprache, die nicht ihre eigene ist. Dix.Tax fasst in zehn Minuten zusammen, was ich gelernt habe.

Aleksej DixGründer von Dix.Tax

Häufige Fragen

Zahle ich in der Schweiz Steuern auf meine Wohnung im Ausland?

Nein. Nach Schweizer Recht werden Liegenschaften nur in dem Land besteuert, in dem sie stehen, und die Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz sagen dasselbe. Zürich will die Wohnung trotzdem sehen, weil Ihr gesamtes Vermögen und Einkommen bestimmen, welcher Steuersatz für den in der Schweiz steuerbaren Teil gilt. Im Steuerrecht heisst das satzbestimmend: Es zählt nur für den Steuersatz.

Das andere Land besteuert die Wohnung bereits. Ist das nicht eine Doppelbesteuerung?

Nein. Das andere Land besteuert die Liegenschaft und allfällige Mieteinnahmen daraus. Die Schweiz besteuert sie nicht noch einmal, sondern verwendet sie nur, um den Steuersatz für Ihr Schweizer Einkommen und Vermögen zu bestimmen. Was Sie im Ausland schulden, zum Beispiel die deutsche Steuer auf Mieteinnahmen (Anlage V) oder die spanische Steuer für Nichtansässige (Modelo 210), deklarieren Sie separat in jenem Land.

Was kostet es?

CHF 49.95 pro Wohnung für die erste Deklaration. In den Folgejahren kostet es weniger, weil Ihre Wohnung bereits erfasst ist. Ein Treuhänder oder Steuerberater verlangt für dieselbe Arbeit meist mehrere hundert Franken, und das jedes Jahr.

Meine Steuer wird vom Lohn abgezogen. Muss ich überhaupt eine Steuererklärung einreichen?

Wer Quellensteuer zahlt, zum Beispiel mit einer Bewilligung B oder mit dem Schutzstatus S, reicht meistens keine Steuererklärung ein. Einreichen müssen Sie eine, wenn Sie weitere Einkünfte von CHF 3'000 oder mehr pro Jahr haben, ein steuerbares Vermögen von CHF 80'000 oder mehr (CHF 160'000 bei Ehepaaren) oder einen Bruttolohn von CHF 120'000 oder mehr. Mit Status S werden Sie zudem unbeschränkt steuerpflichtig, sobald Sie mehr als zwei Jahre ohne Unterbruch in der Schweiz wohnen und Ihr Lebensmittelpunkt hier liegt. Und wenn Ihre Gemeinde Ihnen eine Steuererklärung zugestellt hat, müssen Sie diese in jedem Fall ausfüllen. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie Ihr Gemeindesteueramt.

Wie bewerte ich die Wohnung?

Die Zürcher Praxis für Liegenschaften im Ausland sind 70% des Kaufpreises, umgerechnet in Franken. Gab es keinen Kaufpreis, zum Beispiel weil die Wohnung geerbt oder geschenkt wurde, schätzen Sie realistisch, für wie viel sie sich verkaufen liesse, und nehmen Sie davon 70%. Bewahren Sie auf, was Ihre Zahl stützt: den Kaufvertrag, einen Grundbuchauszug oder vergleichbare Inserate.

Meine Wohnung ist beschädigt oder nicht nutzbar. Was nun?

Sie führen sie trotzdem auf, denn sie gehört Ihnen weiterhin. Setzen Sie einen Wert ein, der der Realität entspricht, und deklarieren Sie keinen Eigenmietwert, wenn die Wohnung wirklich nicht nutzbar ist, zum Beispiel nach Kriegsschäden oder einem Brand oder weil sie in einem Gebiet liegt, das Sie nicht erreichen können. Das Hilfsmittel schreibt eine kurze deutsche Erklärung für das Feld Bemerkungen. Bewahren Sie Fotos, amtliche Berichte oder Medienberichte auf, falls das Steueramt nachfragt.

Meine Eltern wohnen gratis in der Wohnung. Ist das ein Mietertrag?

Es ist keine Miete. Zürich behandelt eine Wohnung, die Sie oder Ihre Angehörigen unentgeltlich nutzen, aber wie eine selbst genutzte Wohnung. Deshalb gilt ein Eigenmietwert (ein fiktiver Mietertrag) von 4.25% des Steuerwerts. Er wirkt sich nur auf Ihren Steuersatz aus.

Was ist der Eigenmietwert, und wurde er nicht abgeschafft?

Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen: der Betrag, den Sie einnehmen könnten, wenn Sie ein selbst genutztes Zuhause vermieten würden. Die Schweizer Stimmberechtigten haben am 28. September 2025 die Abschaffung beschlossen, und der Bundesrat hat das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2029 festgelegt. Bis und mit Steuerjahr 2028 muss der Eigenmietwert weiterhin deklariert werden.

Ich habe die Wohnung in früheren Jahren nicht deklariert. Was soll ich tun?

Einmal im Leben können Sie das ohne Busse korrigieren, mit einer straflosen Selbstanzeige. Das gilt nur, solange das Steueramt nicht von sich aus darauf gestossen ist. Sie zahlen die Nachsteuer für bis zu zehn Jahre samt Verzugszins. Bei einer Wohnung im Ausland ist das meistens ein kleiner Betrag. Wenden Sie sich vor dem Einreichen an das kantonale Steueramt, an einen Treuhänder oder an einen Steuerberater, und führen Sie die Wohnung nicht einfach ohne Erklärung neu auf.

Was ist mit meinen Bankkonten im Ausland?

Sobald Sie in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig sind, gehören ausländische Konten ins Wertschriftenverzeichnis (die Liste der Wertpapiere und Konten), mit dem Saldo per 31. Dezember und den erhaltenen Zinsen. Dieses Hilfsmittel deckt nur Liegenschaften ab.

Hat das Auswirkungen auf meine Sozialhilfe?

Für die Sozialhilfe, die Asylfürsorge und die Ergänzungsleistungen gelten eigene Regeln, und zuständig ist eine andere Stelle. Dieses Hilfsmittel deckt nur die Steuererklärung ab. Informieren Sie Ihre Betreuungsperson wahrheitsgemäss über die Liegenschaft und fragen Sie, wie Ihre Gemeinde damit umgeht.

Wo werden meine Daten gespeichert?

In Ihrem Browser und sonst nirgends. Nichts von dem, was Sie eingeben, wird an einen Server gesendet. Es gibt kein Konto und kein Tracking. Sie können alles mit einem Klick löschen.

Zehn Minuten heute ersparen Ihnen später einen Brief vom Steueramt

Halten Sie den Kaufpreis und die Grösse der Wohnung bereit. Mehr brauchen Sie nicht.

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